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Veranstaltungen aus dem Landesverband
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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung — die richtige Vorsorgeregelung treffen

Es gibt Themen, mit denen wir uns nur ungern beschäftigen, dazu gehören die Vorsorge und Testamentsgestaltung. Austausch und Information in der Familie, mit dem Partner oder mit einer anderen nahestehenden Person wird bei diesen Regelungen immer wichtiger. Es geht um Notfälle, aber auch um Situationen, in denen wir nur noch eingeschränkt handlungsfähig sind. Solide Informationen sind dafür unverzichtbare Grundlage. Deshalb laden wir Sie heute herzlich ein zu unserem aktuellen Vortrag:

„Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung — die richtige Vorsorgeregelung treffen“

Montag, 23. November 2026, 16 Uhr,
Landkreis Goslar, Kreistagssaal,
Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar

Unser Vortrag informiert Sie über den aktuellen Stand bei der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Dabei beschränkt er sich ausschließlich auf die juristische Seite und will lhnen Mut zu lhrer eigenen Entscheidung machen. In ihm verzichten wir auf Wertungen und religiöse, ethische oder weltanschauliche Betrachtungen.

Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, mit der der Vollmachtgeber eine andere Person bevollmächtigt, für ihn für den Fall der Hilfsbedürftigkeit beziehungsweise Geschäftsunfähigkeit alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen. In diesem Fall entscheidet der Bevollmächtigte anstelle des Vollmachtgebers.

Wichtig: Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann ein Betreuungsverfahren vor dem Betreuungsgericht vermieden und damit die Gefahr gebannt werden, dass eine dem Vollmachtgeber nicht vertraute, fremde Person zum Betreuer bestellt wird. 

Bei der Patientenverfügung muss die aktuelle Rechtsprechung beachtet werden: In der Patientenverfügung können Sie sich für den Fall, dass lhnen das in einer späteren Situation nicht mehr möglich sein sollte, zu lhren Wünschen einer medizinischen Versorgung – das heißt einer medizinischen Behandlung bzw. Nichtbehandlung oder einer Behandlungsbegrenzung – äußern. Vermeiden Sie Streit am Krankenbett!

Durch Vollmachten oder den möglichen Pflegefall sind wir noch zu Lebzeiten direkt betroffen. Also sollte jeder – egal wie alt – sich mit diesen Vorsorge-Themen frühzeitig auseinandersetzen und seinen persönlichen Willen für den Fall der Fälle formulieren. 1st es nicht erstaunlich, dass wir auf die Wahl einer Auto-/Hausratversicherung oder den Kauf eines Elektrogerätes mehr als dreimal so viel Energie, Zeit und Aufmerksamkeit verwenden als auf wichtige Verfügungen, die uns und vor allem unsere Nächsten direkt und persönlich betreffen.

Referent

Rechtsanwalt und Notar Andreas Janßen, LL.M., Jahrgang 1965, studierte nach Ausbildung und Tätigkeit als Polizeibeamter Rechtswissenschaften in Göttingen. 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, war er zunächst in Hamburg in einer steuerrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei tätig. Seit Ende 1997 ist Herr Janßen bei Appelhagen Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Braunschweig. Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das nationale und internationale Erbrecht sowie die Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten. Der Referent ist Fachanwalt für Erbrecht und Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Janßen war lange Jahre Lehrbeauftragter an der Ostfalia, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Wolfenbüttel. 2012 wurde er zum Notar bestellt.

Anmeldung

Senden Sie uns bitte bis zum 19. November 2026 lhre Anmeldung mit der Anzahl der teilnehmenden Personen zu. Mail: erbinfo@volksbund.de