Wie schreibe ich mein Testament? – Das ABC des Erbrechts
Es gibt Themen, mit denen wir uns nur ungern beschäftigen, dazu gehören Vorsorge und Testamentsgestaltung. Doch wir alle wollen, dass unser Erbe denen zugutekommt, denen wir es zugedacht haben und es gezielt genutzt wird. Die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge wird aber auch allzu oft unseren Wünschen nicht gerecht. Hier sind viele Gründe denkbar, so kann zum Beispiel die Bindung zu den Kindern sehr unterschiedlich sein. Sind keine Kinder als Erben da, ist eine Formulierung des letzten Willens noch wichtiger.
Wussten Sie, dass 77 % der Bundesbürger überhaupt kein Testament machen? Und wenn ein letzter Wille verfasst wird, ist er leider sehr häufig juristisch anfechtbar. So kommt es, dass dann doch die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge greifen. Dabei ist es für uns alle sicherlich ein schönes und befriedigendes Gefühl, die Vermögensnachfolge gut geregelt zu wissen. So ist sichergestellt, dass die Werte, die wir erarbeitet und bewahrt haben, in gute und in die richtigen Hände gelegt werden. Leidige, kostenintensive Streitigkeiten lassen sich so vermeiden und Sie geben an Ihre Erben, die Sie bewusst selbst bestimmen, ein Stück Zukunft weiter.
Wir wollen Ihnen mit unserem Vortrag einige neutrale und fachlich qualifizierte Antworten auf häufig gestellte Fragen anbieten:
„Wie schreibe ich mein Testament? – Das ABC des Erbrechts“
Vortrag von Herrn Rechtsanwalt und Notar Andreas Janßen:
Montag, 27. Oktober 2025, 16 Uhr,
Feuerwehrtechnische Zentrale, Schulungszentrum,
Werner-Nordmeyer-Straße 19, 31226 Peine.
Wir sind sicher: Dieser Vortrag hält wichtige Informationen für jeden von uns bereit. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich unabhängig und unverbindlich über diese Problematik sowie die aktuelle Rechtslage. Planen Sie genügend Zeit ein, denn nach dem Vortrag haben Sie ausreichend Gelegenheit, Ihre persönlichen Fragen an den Referenten zu stellen.
Bitte beachten Sie die nachstehenden Anmeldefristen!
Der Referent
Rechtsanwalt und Notar Andreas Janßen, LL.M., Jahrgang 1965, studierte nach Ausbildung und Tätigkeit als Polizeibeamter Rechtswissenschaften in Göttingen. 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, war er zunächst in Hamburg in einer steuerrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei tätig. Seit Ende 1997 ist Herr Janßen bei Appelhagen Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Braunschweig. Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit sind das nationale und internationale Erbrecht sowie die Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten. Der Referent ist Fachanwalt für Erbrecht und Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Janßen war lange Jahre Lehrbeauftragter an der Ostfalia, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Wolfenbüttel. 2012 wurde er zum Notar bestellt.
Anmeldung
Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, senden Sie uns den ausgefüllten Anmeldebogen bitte bis zum 23. Oktober 2025 zu.