Projekte aus dem Landesverband
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Zur Geschichte des Volkstrauertages

Der Volkstrauertag wurde durch den 1919 gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zum Gedenken an die Gefallenen des Ersten Weltkrieges eingeführt.

Ziel des Volksbundes damals war es, mit dem Volkstrauertag ein „Gefallenendenkmal im Herzen des deutschen Volkes zu setzen“. Anträge, den Volkstrauertag reichseinheitlich festzulegen und gesetzlich zu schützen, scheiterten jedoch im Reichstag. Dennoch gelang es dem Volksbund, das Begehen des Volkstrauertages auch ohne gesetzliche Festlegung durchzusetzen. Der Schutz des Volkstrauertages blieb Aufgabe der einzelnen Länderverwaltungen.

1922 fand die erste offizielle Feierstunde im Deutschen Reichstag statt, bei der der damalige Reichstagspräsident Paul Löbe eine im In- und Ausland vielbeachtete Rede hielt: „... Leiden zu lindern, Wunden zu heilen, aber auch Tote zu ehren, Verlorene zu beklagen, bedeutet Abkehr von Hass, bedeutet Hinkehr zur Liebe, und unsere Welt hat die Liebe not...“

1934 bestimmten die nationalsozialistischen Machthaber durch Gesetz den Volkstrauertag zum Staatsfeiertag und funktionierten ihn zum „Heldengedenktag“ um. Der mittlerweile gleichgeschaltete Volksbund verlor die Zuständigkeit zur Durchführung dieses „Gedenktages“ an NSDAP und Wehrmacht.

Nach 1945 – Neubeginn, aus den drei westlichen Besatzungszonen ging 1949 die Bundesrepublik Deutschland hervor, gleichzeitig gründete sich der Volksbund neu und nahm seine ursprüngliche Arbeit zunächst im Inland wieder auf.

Bereits 1949 wurde im Bundestag über einen durch Bundesgesetz zu bestimmenden Nationaltrauertag diskutiert. Dieses Gesetz kam jedoch nicht zustande. In mehreren Aussprachen mit der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Länder, den Kirchen und dem Volksbund unter Leitung des Bundesinnenministeriums wurde den Bundesländern empfohlen, den zweiten Sonntag vor dem Advent einheitlich zum Volkstrauertag zu bestimmen und gesetzlich zu schützen.

Die erste zentrale Feierstunde im Rahmen des Volkstrauertages fand am 5. März 1950 im Deutschen Bundestag unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Prof. Theodor Heuss statt.

Mit zunehmender zeitlicher Distanz zum Ende des Zweiten Weltkrieges erfährt der Volkstrauertag mehr und mehr einen Wandel von einem Tag persönlicher Trauer und Erinnerung zu einem Tag mahnenden Gedenkens vor den Auswirkungen von Krieg und Gewalt.

In Niedersachsen ist der Volkstrauertag durch Landesgesetz seit 1969 geschützt.

Die Gedenkstunde ist damit ein sichtbarer Ausdruck öffentlicher Gedenk- und Erinnerungskultur. Sie bietet die Gelegenheit, öffentlich das Andenken an die Opfer von Krieg und Gewalt zu bewahren, im Erinnern an ihr Sterben immer wieder für Frieden und Versöhnung zu werben und dieses Vermächtnis auch an die junge Generation weiterzugeben.

Der notwendigen Verknüpfung von Vermächtnis und Zukunft wird bei der Gestaltung der Gedenkstunde Rechnung getragen: Die Ansprache des Gastredners und der Beitrag von Jugendlichen versucht diese Aspekte zu verdeutlichen. Dabei muss es

„"...das Ziel des Volksbundes sein, die Erinnerung in Deutschland so zu formulieren, dass eine angemessene Würdigung aller Opfer gelingt, ohne dass Verbrechen, Versagen und Verantwortlichkeiten verschwiegen werden."“

(Zitat aus: „Erinnerung – Gedenken – Denken – Die Deutschen und ihr 20. Jahrhundert“,
Rede Prof. Rolf Wernstedt in auf dem Vertretertag des Bezirksverbandes Weser-Ems am 3. Juni 2004.)